Biomasseförderung

Ab 1. Jänner 2008 fördert die Gemeinde Gußwerk moderne Holzheizungen (Biomasseförderung). Ausgenommen davon sind Heizsysteme, die mit Pellets betrieben werden. Dies deshalb, da die Wertschöpfung für Pellets nicht in der Region bleibt.

Voraussetzung für die Gewährung einer Biomasseförderung durch die Gemeinde Gußwerk ist, dass auch das Land Steiermark die Anlage fördert. Die Förderungshöhe der Gemeinde Gußwerk beträgt in diesem Fall 25 % der Landesförderung.

Ein Antragsformular für eine Biomasseförderung der Gemeinde Gußwerk und die genauen Richtlinien dafür finden Sie unter den folgendenen Links:

Datei herunterladen: PDF Link Antragsformular als pdf

 Datei herunterladen: PDFLinkRichtlinien als pdf