Baubeihilfe

Baubeihilfe der Gemeinde Gußwerk

 

Die Gemeinde Gußwerk fördert den privaten Wohnbau. Eine Baubeihilfe der Gemeinde Gußwerk gibt es unter gewissen Voraussetzungen, wenn durch Neu-, Zu- und Umbauten eine oder mehrere Wohnungen geschaffen werden.

 

Die Voraussetzungen für die Gewährung einer Baubeihilfe der Gemeinde Gußwerk in Kurzform:

 

·      Der Antragsteller muss seinen Hauptwohnsitz in der Gemeinde Gußwerk haben.

·      Baubewilligung oder Baufreistellung muss vorliegen.

·      Bei Umbauten müssen Kosten in der Höhe von mindestens Euro 36.336,-- mit Firmenrechnungen belegt werden – Eigenleistungen werden nicht berücksichtigt.

 

Die Baubeihilfe beträgt:

 

·      Für Neu-, Zu- und Umbauten pauschal Euro 1.090,09 und zusätzlich (wenn eine Bauabgabe bezahlt wurde) Euro 7,99 per m² Berechnungsfläche für die Bauabgabe.

·      Für Eigentumswohnungen pauschal Euro 1.090,09

 

Die genauen Bestimmungen  finden Sie in den Richtlinien zur Vergabe gemeindlicher Baubeihilfen.

 

Richtlinien als pdf

 

Die Baubeihilfe ist schriftlich beim Gemeindeamt Gußwerk, Hochschwabstraße 1, 8632 Gußwerk, zu beantragen. Verwenden Sie dazu bitte folgendes Formular:

 

Beihilfeansuchen als pdf